Differenzbesteuerung – neue Regeln für Silber
Im Oktober 2022 ist die Differenzbesteuerung von Silberprodukten weggefallen und Silber wurden ab sofort mit 19% Umsatzsteuer belastet. Hier erfahren Sie mehr über das Auf und Ab des Edelmetalles.
Differenzbesteuerung auf Silber – Timeline

Attraktive Silberpreise sind zurück – trotz Nichtanwendung der Differenzbesteuerung
Die letzten Monate waren gerade im Bereich Silber durch eine hohe Volatilität geprägt.
Im Oktober 2022 ist die Differenzbesteuerung von Silberprodukten weggefallen und Silber wurden ab sofort mit 19% Umsatzsteuer belastet.
Das hatte zur Folge, dass zu dem hohen Aufgeld auf die Silberunze noch zusätzliche 12 % Kosten kamen. Silber wurde dadurch teurer. Die Umsätze sind bundesweit eingebrochen – und zu diesem Zeitpunkt wollte niemand mehr Silber kaufen. Der Umsatzeinbruch führte allerdings dazu, dass die Aufgelder in den letzten 2 bis 3 Monaten auf die Silbermünzen extrem zurück gegangen sind.
Sogar so weit, dass selbst mit 19 % Mehrwertsteuer die Unze Silber unter dem Niveau gehandelt wird, als vor der Steueränderung im Oktober 2022. Das ist der Grund, weshalb jetzt immer mehr Kunden wieder auf Silber zurück greifen.

Aktueller Stand - Besteuerung von Silbermünzen
Silbermünzen Anleger und Edelmetallhändler können endlich aufatmen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit dem Schreiben vom 23.11.2022 eine Nichtbeanspruchungsregelung beschlossen und damit eine rückwirkende Berechnung der im Schreiben vom 26.09.2022 angekündigten Neuregelung der Besteuerung von Silbermünzen ausgeschlossen. Mit dieser Klarstellung ist auch das Risiko einer Steuernachzahlung für Anleger in Silbermünzen sowie Edelmetallhändler vom Tisch. Dank des großen Protestes aus der gesamten Branche hat das BMF hier den Sachverhalt nochmals klargestellt und für die notwendige Rechtssicherheit bei der Anwendung der Neuregelung gesorgt.
Im Zuge der Neuregelung haben wir alle unsere Silbermünzen bereits auf die notwendigen 19 % Umsatzsteuer angehoben, da auch wir für importierte Silbermünzen bereits 19 % Einfuhrumsatzsteuer durch den Zoll berechnet bekommen.
Lediglich einige Restposten von differenzbesteuerten Silbermünzen können wir noch bis Jahresende mit der herkömmlichen Differenzbesteuerung anbieten. Hier können unsere Kunden noch auf das eine oder andere Schnäppchen hoffen.
Grundsätzlich ist der Silberumsatz in den letzten Wochen komplett eingebrochen. Unsere Kunden weichen auf alternative Anlageformen, wie Goldmünzen, aus. Wir gehen aber davon aus, dass die Attraktivität sich erholen und die Nachfrage im kommenden Jahr wieder deutlich anziehen wird.

Neuregelung der Besteuerung von Silbermünzen
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 06.10.2022 auf der eigenen Webseite das Schreiben zur Neuregelung der Anwendung der (Vereinfachungs-) Regelung für Silbermünzen veröffentlicht. Damit wird die Vereinfachungsregel zur Bewertung von Silbermünzen aus dem BMF-Schreiben vom 05. August 2004 gestrichen.
Aus diesem Grund ist der ermäßigte Steuersatz von 7 % bei der Einfuhr der Silbermünzen aus einem Drittland nicht mehr anwendbar beziehungsweise nur noch für Silbermünzen, deren Wert 250 % über dem Wert des Feingewichts liegen.
Wir werden ab sofort diese Neuregelung umsetzen und den Umsatzsteuersatz für alle unsere Silbermünzen einheitlich auf 19 % erhöhen. Im Rahmen dieser Umstellung müssen wir leider für einen Zeitraum von circa 1 – 2 Werktagen unsere Silbermünzen aus dem Handel nehmen. Wir werden die einzelnen Silberprodukte nach der erfolgten Umstellung schrittweise wieder aktivieren.
Aktuell gehen wir davon aus, dass zeitnah alle Edelmetallhändler in Deutschland nachziehen und einheitlich Silbermünzen mit 19 % Umsatzsteuer anbieten werden. Damit wird sich die Investition in Silber für alle Kunden gleichermaßen verteuern. Aus unserer Sicht bleibt die Investition in Silbermünzen und -barren jedoch weiterhin attraktiv.
Bei Rückfragen zur Umstellung und der Neuregelung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – senden Sie uns eine Email oder melden Sie sich telefonisch unter 0911 98207 200.

Kundeninformation zur Neuregelung der Differenzbesteuerung von Silbermünzen
Das Bundesfinanzministerium hat in einem internen Schreiben mitgeteilt, dass zukünftig der Einfuhrumsatzsteuersatz bei Silber von 7% auf 19% steigen soll. Damit wird die seit dem Jahr 2014 mögliche Anwendung der Differenzbesteuerung von Silbermünzen aus Nicht-EU-Ländern an den regulären Steuersatz von 19% angepasst.
In dem Schreiben heißt es: "Eine ermäßigte Besteuerung von Münzen, die keine Sammlerstücke sind, sieht das Umsatzsteuergesetz nicht vor.“ Gemäß dem vorliegenden Schreiben gilt die Regelung ab sofort. Aktuell ist die Frage des genauen Umsetzungstermin noch offen, da das interne Schreiben noch nicht veröffentlicht bzw. ein genaues Umsetzungsdatum genannt ist. Wir lassen durch unserer Rechts- und Steuerexperten diesen Sachverhalt klären.
Aus diesem Grund sind wir von myVALOR gezwungen die Preise auf genannte Silberprodukte im Shop auf die aktuellen Begebenheiten anzupassen und die Konditionen um 12% zu erhöhen.
Wir halten Sie in diesem Thema weiterhin auf dem Laufenden!
„Für viele unserer Kunden ist die Investition in Silber eine attraktive Anlageform und gute Alternative zur Anlage in Gold. Leider wird sich mit dieser Maßnahme des Bundesministeriums für Finanzen der Preis für Silbermünzen deutlich erhöhen. Wir werden darauf sicherlich reagieren, um unseren Kunden auch weiterhin Silbermünzen zu attraktiven Konditionen bieten zu können.“
Markus Osiander – Mitgründer und Geschäftsführer ZIEMANN VALOR

